Stand: 10. Juli 2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der philoro EDELMETALLE GmbH (philoro) gelten ausschließlich für Personen, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (Unternehmer). Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, die mit der philoro in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung tritt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Im Folgenden wird der Unternehmer als „Geschäftspartner“ bezeichnet.

Wenn Sie Verbraucher sind, gelten diese AGB für Sie nicht.

1.2 AGB des Kunden

philoro widerspricht den AGB des Geschäftspartners. Allfällige AGB des Geschäftspartners werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich anderes vereinbart wird.

Falls diese AGB auch in englischer Sprache vorliegen, geht im Fall von Widersprüchen die deutsche Fassung vor.

1.3 Rücktrittsrecht vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Geschäftspartner ausgeschlossen.

2 Verkaufsbedingungen

2.1 Vertrag

Angebote von philoro im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Geschäftspartner dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber philoro abzugeben.

Der Geschäftspartner kann das Kaufangebot fernmündlich, per Fax oder durch Ausfüllen eines Bestellformulars im Online-Shop abgeben. Bei letzterem Verfahren werden dem Geschäftspartner vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden.

Das Abschicken des Bestellformulars durch den Geschäftspartner stellt ein Angebot an philoro zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Geschäftspartner ist an sein Angebot fünf Werktage ab Einlangen seiner Bestellung bei philoro gebunden (Samstage, Sonn- und Feiertage sind gemäß dieser AGB keine Werktage). Bei Abgabe einer Bestellung über den Online-Shop übermittelt philoro dem Geschäftspartner eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei philoro und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch philoro dar, sondern soll den Geschäftspartner nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei philoro eingelangt ist.

Ein Kaufvertrag kommt im Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung an den Geschäftspartner zustande. Ein Kaufvertrag kann auch in anderer Form, z.B. fernmündlich oder durch Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Ware, zustande kommen.

philoro liefert, solange der Vorrat reicht bzw. behält sich je nach Verfügbarkeit vor, ein der Kaufsache gleichwertiges Produkt zu liefern. Für den Fall, dass philoro selbst durch einen Vorlieferanten nicht beliefert wurde und die Ware aus diesem Grund oder wegen höherer Gewalt innerhalb eines angemessenen Zeitraumes bei philoro nicht verfügbar ist, kann philoro vom Vertrag zurücktreten.

2.2 Hinweis auf Marktschwankungen

Die Angebote der philoro stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und philoro eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann.

2.3 Preise, Versandkosten, Handelszeiten

Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung des Kunden bei philoro gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Geschäftspartners.

Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.

2.4 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt, Gegenansprüche

Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages und ohne Abzug fällig. Zahlt der Geschäftspartner den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Banküberweisung hat die Zahlung durch endgültige und vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto von philoro zu erfolgen.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Fälligkeit, ist philoro auch ohne vorherige Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung von Verzugszinsen sowie Schadensersatz behält sich philoro ausdrücklich vor.

Der Rechnungsbetrag wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich philoro ausdrücklich vor.

Wird der Versand auf Wunsch des Geschäftspartners verzögert, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft durch philoro auf ihn über. Die Gefahr geht jedenfalls auch dann auf den Geschäftspartner über, wenn sich dieser im Annahmeverzug befindet. 

philoro kann mit dem Geschäftspartner den Tag der Zustellung der Ware abstimmen. Die Auslieferung durch philoro erfolgt über ein Transportunternehmen.

2.5 Lieferung und Gefahrenübergang

philoro ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung durch philoro auf den Geschäftspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Geschäftsräume der philoro verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Geschäftspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

Die Durchführung des Transportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.

2.6 Eigentumsvorbehalt

Die dem Geschäftspartner gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der philoro.

2.7 Gewährleistung

Der Geschäftspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe.

Der Geschäftspartner, hat Sachmängel gegenüber philoro innerhalb einer Frist von drei Werktagen (Samstag gilt als Werktag) ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Geschäftspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

philoro ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern kein bloß geringfügiger Mangel vorliegt. Wählt der Geschäftspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm ausgenommen vorsätzliches Handeln kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft seitens philoro verbunden.

2.8 Haftung

philoro haftet gemäß den zwingend anzuwendenden haftungsrechtlich relevanten gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Haftung von philoro ist ausgeschlossen.

2.9 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind – soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen – ausgeschlossen.

2.10 Geldwäsche

Bei Bargeldgeschäften (Tafelgeschäften) ab einem Gegenwert von 10.000,- € oder bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung hat philoro den Kunden gemäß den Geldwäschebestimmungen zu identifizieren (KYC-Prozess).

3 ANKAUFBEDINGUNGEN

3.1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch philoro mit dem Geschäftspartner. Der Geschäftspartner ist in diesem Fall der Verkäufer.

3.2 Vertragsabschluss

Angebote oder Ankaufspreise von philoro im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Geschäftspartner dar, ein Verkaufsangebot gegenüber philoro abzugeben.

Bei der Abgabe eines Verkaufsangebots für einen beliebigen Artikel im Online-Shop per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der Geschäftspartner mit Zugang des Auftrages bei philoro ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Geschäftspartner, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und belegt dies im Bedarfsfall durch entsprechende Nachweise. Der Geschäftspartner sendet daraufhin die Ware an die jeweilige Niederlassung von philoro. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftspartner die Kosten und das Risiko des Versands an philoro zu tragen hat.

philoro ist berechtigt, nach Prüfung der eingelangten Ware, längstens jedoch innerhalb von 5 Handelstagen das Verkaufsangebot anzunehmen.  Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von philoro beim Geschäftspartner einlangt, gilt das Verkaufsangebot als durch philoro abgelehnt.

Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes.

Der Geschäftspartner versichert, dass alle von ihm bei der Auftragsabgabe bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind philoro unverzüglich mitzuteilen.

In dem Fall, dass philoro das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Ware bereits vom Geschäftspartner an die jeweilige Niederlassung von philoro versendet wurde, hat der Geschäftspartner nach Annahme des Verkaufsangebotes die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von 5 Handelstagen an philoro zu versenden. Kommt der Geschäftspartner dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, befindet er sich in Verzug.

3.3 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten

Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes bei philoro gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in Euro, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

Die Abholung der vom Geschäftspartner zugesandten Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Geschäftspartners. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von philoro veröffentlicht. Der Geschäftspartner hat auch das Recht, die Rücksendung der Ware selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Geschäftspartner das Versandrisiko und die Versandkosten.

Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche auf der Homepage von philoro eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten von philoro. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.

In den Fällen der Einsendung von Ware ohne vorhergehendes Verkaufsangebot der Ankaufbedingungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei philoro als verbindliche Abrechnungsgrundlage.

3.4 Zahlungsbedingungen

Im Falle einer Annahme des Verkaufsangebotes nach Erhalt und Prüfung der Ware überweist philoro den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Geschäftspartner angegebene Konto, wenn die Ware dem Angebot entspricht und mängelfrei ist.

Im Fall der Annahme des Verkaufsangebotes, ohne dass die Ware bereits bei philoro eingegangen ist, hat philoro innerhalb einer Woche nach Eingang und Prüfung der Ware den Kaufpreis auf das vom Kunden angegebene Konto zu überweisen, wenn die Ware dem Angebot entspricht und mängelfrei ist.

4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

4.1 Online Bestimmungen

Der Geschäftspartner sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Webseite von philoro seinen Account und Passwort vertraulich behandelt und sein bestmöglichstes unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloß vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts hat der Geschäftspartner philoro umgehend davon zu verständigen.

philoro unternimmt ihr bestmögliches, dass die Nutzung der Webseite ohne Störung und Fehler möglich ist. philoro kann dies jedoch nicht garantieren.

philoro gewährt dem Geschäftspartner das eingeschränkte Recht seinen Account auf der Webseite von philoro für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren welcher Art auch immer oder sonstige Nutzung der Webseite und der darauf abgebildeten Waren ist nur mit Zustimmung von philoro zulässig und unter Bezugnahme auf die Quelle.

4.2 Zurückbehaltungs- und Befriedigungsrecht; Aufrechnung

Wenn gegen den Geschäftspartner behördliche oder gerichtliche Ermittlungen eingeleitet wurden, steht philoro gegenüber diesem ein Zurückbehaltungs- und Befriedigungsrecht in Höhe des Aufwands zu, der philoro aufgrund dieser Ermittlungen und gegebenenfalls daraus resultierender Verfahren entstanden ist bzw. voraussichtlich entstehen wird (z.B. Lagerkosten und rechtliche Korrespondenz).

Ergänzend bzw. abweichend zu den gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Befriedigungsbestimmungen steht philoro in allen Fällen ein unmittelbares und außergerichtliches Befriedigungsrecht zu. Davon sind vor allem das Recht zur außergerichtlichen Verwertung und zum freihändigen Verkauf zum marktüblichen Preis sowie Befriedigung aus dem daraus erzielten Verkaufserlös umfasst.

philoro ist in allen Fällen zur Aufrechnung von Gegenforderungen berechtigt.

4.3 Rechtswahl und Gerichtsvereinbarung

Auf Verträge, die auf Basis dieser AGB geschlossen wurden, inklusive aller Aspekte ihres Abschlusses, ihrer Gültigkeit und Geltendmachung kommt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen zur Anwendung. Überdies ist die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ausdrücklich ausgenommen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften einschließlich dem vorvertraglichen Schuldverhältnis oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen philoro und dem Geschäftspartner, insbesondere auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Beendigung, Auflösung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung des Vertrags, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts  in Wien, Innere Stadt, vereinbart, soweit nicht schriftlich abweichendes vereinbart wurde.

4.4 Salvatorische Klausel

Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommt.